1. Produkte / Vertragsgegenstand
Der Kunde bestätigt, dass er die Verkaufs- und Lieferbestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, sobald die entsprechende Schaltfläche geklickt wurde und die Bestellung im Web-Shop an die Adrenio GmbH / at-hena Golf Center (nachfolgend ADRTRA) übermittelt wurde oder beim Kauf der Produkte im at-hena Golf Center Dietikon (nachfolgend AGC).
Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbestimmungen gelten für sämtliche Bestellungen und Käufe im AGC, insbesondere für Bestellungen gegen Barzahlung, Rechnung mit Vorauszahlung sowie Zahlung per Bank- oder Kreditkarte. Alle Lieferungen der ADRTRA werden ausschliesslich unter den nachgenannten Verkaufs- und Lieferbestimmungen ausgeführt.
Die Eigenschaften und technischen Details der Produkte sind auf der Webseite www.at-hena.ch / www.at-hena.at sowie in den auf den Webseiten per Download verfügbaren Broschüren und anderen Dokumenten der ADRTRA ersichtlich. Die ADRTRA behält sich das Recht auf technische Veränderungen der Produkte jederzeit vor. Die Produkte sind sowohl für Kunden im gewerblichen als auch im privaten Bereich bestimmt.
Der Kunde muss sich vor Abgabe der Bestellung oder vor dem Kauf im AGC vergewissern, dass das gewünschte Produkt oder die gewünschte Serviceleistung allen seinen Anforderungen und seinem Nutzungszweck entspricht. Alle Informationen, die in auf der Website oder im AGC veröffentlichten Prospekten oder Werbeunterlagen enthalten sind (zum Beispiel Beschreibungen, Abbildungen, Gewichts- oder Massangaben usw.), stellen nur Richtwerte und Hinweise dar, die bei geringfügigen Abweichungen die Erfüllung des Vertrags nicht in Frage stellen können (Bilder sind kein Vertragsbestandteil). Die technischen Spezifikationen und / oder der Inhalt der gelieferten Produkte können von den Informationen, welche die ADRTRA oder der Hersteller mitteilen, abweichen. Folglich übernimmt die ADRTRA keine Gewährleistung für ihre Richtigkeit, ausser sie wurden vom Kunden und der ADRTRA schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich für obligatorisch anerkannt.
Zu Sicherheitszwecken behält sich die ADRTRA das Recht vor, alle Informationen über den Kunden, über die sie bei einem Geschäftsvorgang verfügt (zum Beispiel die IP-Adresse oder die persönlichen Daten), abzuspeichern.
Vertragsgegenstand ist der Kauf von Hardware mit der dazugehörigen Dokumentation («Hardware» resp. «Software») bestehend aus den aufgeführten Geräten, Elementen und Zusatzeinrichtungen (Zubehör) mit den dort spezifizierten Eigenschaften und Leistungsmerkmalen.
Sofern in der Hardware Programme («Software») fest eingespeichert sind oder mitgeliefert werden, sind diese nur für den vertragsgemässen Betrieb der Hardware bestimmt. Jede anderweitige Verwertung ist ausgeschlossen. Der Begriff «Hardware» schliesst solche Programme mit ein.
2. Preis-, Zahlungs- und Kaufmodalitäten
Die Preise sind im Web-Shop in elektronischer Form veröffentlicht und via Webseiten www.at-hena.ch und www.at-hena.at ersichtlich. Alle Preise sind im AGC bei den Produkten ausgeschildert und gelten als Netto-Betrag. Bei abweichenden Angaben (zum Beispiel aufgrund einer Aktion) sind die Preise im Web-Shop massgebend. Die Produkt-Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. MwSt. ohne Lieferkosten. Bei Lieferung ins Ausland fallen zusätzlich Steuern und Zölle an. Die Lieferkosten sind nach Gewicht und gewünschter Transportart im Web-Shop ersichtlich. Die angegebenen Preise sind stets Nettopreise.
Die Preise sind unverbindlich und verstehen sich in Schweizerfranken. Mit neuen Preislisten verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.
Der Preis-, die Zahlungs- und die Kaufmodalitäten für die Hardware werden mit der Bestellung des Kunden bestätigt, von diesem mit seiner Bestellung anerkannt und ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragsparteien bindend.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises für die Hardware behält sich die ADRTRA das Eigentum an allen im Rahmen des Kaufvertrages gelieferten Waren, durch Eintragung ins öffentliche Register am Wohnort des Kunden, ausdrücklich vor. Vor Übergang des Eigentums darf der Kunde über die Kaufgegenstände mit Software nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der ADRTRA verfügen.
4. Angebote
Der Webshop bzw. die darin gewährte Übersicht über die Produkte stellt lediglich eine Einladung zur Offertstellung durch den Kunden an ADRTRA dar. Folglich sind die veröffentlichten Preise nicht bindend und es besteht kein Anspruch auf die Lieferung eines präsentierten Produkts. Mündliche Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Angebote der ADRTRA unterliegen einer Gültigkeitsdauer von einem Monat.
5. Bestellung und Reservation
5.1 Web-Shop Bestellung
Die Bestellung im Web-Shop geschieht in folgenden Schritten:
5.1.1. Akzept der Verkaufs- und Lieferbestimmungen durch den Kunden,
5.1.2. Erstellung Warenkorb durch den Kunden,
5.1.3. Überprüfung der Bestellung (Übersicht) durch den Kunden,
5.1.4. Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse durch den Kunden,
5.1.5. Eingabe des Lieferlandes und der Lieferart
5.1.6. Anzeige des Endbetrags der Rechnung inkl. Lieferkosten & gesetzliche MwSt.
5.1.7. Auswahl der Art der Bezahlung,
5.1.8. E-Mail Bestellungs-Bestätigung von ADRTRA an den Kunden,
5.1.9. Akzept der Bestellung des Kunden durch ADRTRA mit Versand der bestellten
Waren.
5.2. Andere Bestellungen
Andere Bestellungen werden durch Informations-Austausch via E-Mail, Fax, Brief oder mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich bei einem Besuch) erfasst. Hierbei richtet sich der Ablauf nach der Bestellung im Web-Shop (Ziffer 5.1.).
5.3. Verantwortung für die Auswahl der Produkte und Dienstleistungen
Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und Dienstleistungen (einschliesslich der durch ihren Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse) liegt beim Kunden.
6. Bezahlung
Der Gesamtbetrag der Bestellung ist in einer einzigen Zahlung und ohne Skonto oder Rabatt zahlbar. Zu bezahlen ist auf eine der unten genannten Zahlungsweisen. Alle Preise, die im Web-Shop oder im AGC angegeben sind, sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer sowie alle weiteren, eventuell anfallenden Kosten werden im Zeitpunkt der Erteilung der Bestellung hinzugefügt. Bei Lieferungen in die Schweiz sind dies insbesondere Lieferkosten, Steuern und die vRG. Bei Lieferungen ins Ausland werden die Lieferkosten, nicht aber Steuern, Zölle, vRG etc. der Bestellung hinzugefügt. Die Kunden haben die Wahl zwischen Barzahlung, Banküberweisung oder Zahlung mit Kreditkarte.
6.1. Bezahlung mit Kreditkarte
Zum Zeitpunkt der Bestellung wird der Rechnungsbetrag als Reservation im System vorgemerkt und die Kreditkarte autorisiert, aber noch nicht belastet. Die zur Bezahlung akzeptierten Kreditkarten sind im Web-Shop resp. im AGC angezeigt.
Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt kein Aufschlag. Die massgebenden Sicherheitsbestimmungen für Dateneingabe und Übermittlung sind vom Payment Link Provider und den Kreditkarten-Organisationen bestimmt. Die Zahlung wird bei Auslieferung der Ware fällig und erst zu diesem Zeitpunkt der Kreditkarte belastet. Eine zeitverzögerte Belastung der Kreditkarte nach der Lieferung (zum Beispiel bei Systemproblemen) ist möglich.
6.2. Bezahlung mit Banküberweisung
Die Zahlung wird bei Bestellungseingang fällig. Nach eingegangener Bestellung sendet ADRTRA dem Kunden eine Bestätigung mit allen notwendigen Angaben für die Banküberweisung. Der Kunde in der Schweiz überweist den Rechnungsbetrag in Schweizer Franken inklusive aller Lieferkosten und Steuern sowie vRG an ADRTRA. Die ausländischen Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden, die Schweizer Bankspesen zu Lasten von ADRTRA. Die Gutschrift auf dem Konto der ADRTRA muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Tag der Erteilung der Bestellung ausgeführt sein. Die ADRTRA behält sich das Recht vor, die Bestellung bei Nichteinhaltung dieser Frist ohne Rücksprache zu stornieren.
6.3. Bestellte Artikel
Die ADRTRA betrachtet alle Bestellungen als eine Liste von voneinander unabhängigen Artikeln.
Folglich ist der Kunde allein verantwortlich für die Wahl der Artikel, die er bestellt. Die ADRTRA kann die wechselseitige Kompatibilität der verschiedenen Artikel, die in einer Bestellung enthalten sind, nicht überprüfen. Es obliegt dem Kunden ebenfalls, die Vereinbarkeit des oder der bestellten Artikel mit den Geräten, mit denen er diese Artikel benutzen möchte, zu überprüfen.
Die ADRTRA führt ferner sowohl aus technischen als auch aus logistischen Gründen keine Montage von Komponenten / Artikeln aus, auch wenn diese Bestandteile ein und derselben Bestellung sind.
Der Kunde ist allein für die Montage der bestellten Artikel zuständig.
6.4. Zahlungsverzug des Käufers
Mit Ablauf der Zahlungsfrist (Verfalltagsfrist) kommt der Kunde ohne Mahnung sofort in Verzug. Der Verzugszins auf die ausstehende Summe beträgt 12 Prozent pro Jahr. Anfallende Umtriebe (wie z.B. Mahnungen, Inkassoauskünfte, Betreibungen etc.) werden nach dem tatsächlichen Aufwand (Unkosten sowie Arbeitsaufwand von CHF 200.00 pro Stunde) in Rechnung gestellt.
7. Produktion, Beschaffung und Lieferzeiten
Jeder Artikel (inklusive Zubehör und Software) kann auf Bestellung speziell für den Kunden besorgt, gefertigt und ausgeliefert werden. Aufgrund einer breiten Produktepalette ist es ADRTRA nicht möglich, ständig alle Produkte in genügender Stückzahl an Lager zu halten.
8. Lieferung
8.1. Lieferungsart und Kosten
Bei Bestellung akzeptiert der Kunde gemäss Ziffer 5.1.5. die Lieferungsart (Post und Kurierdienst in der Schweiz, Kurierdienst Economy im Ausland). Dabei kommt der Kunde alleine für die vom Lieferanten verlangten Kosten und Gebühren der Lieferung auf. Bei Lieferungen ins Ausland kommt der Kunde auch für Zollgebühren und andere Verarbeitungskosten auf.
Die ADRTRA ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware (mit Software) im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden und leistet hierfür keine Gewähr. Die Kompatibilität wird vor der Bestellung vom Kunden auf eigenes Risiko überprüft.
Inkompatibilität von Produkten begründet kein Austausch- oder Nachbesserungsrecht.
8.2. Lieferadresse
Lieferungen erfolgen in allen Fällen nur an den Besteller der Waren. Stellvertretende Empfänger werden nicht akzeptiert und gelten als direkte Besteller der Waren und Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bestellung eine korrekte, aktuelle und vollständige Wohnadresse (gemeldeter Wohnsitz bei den Behörden) oder Geschäftsadresse (gemäss Handelsregistereintrag) mit Telefonnummer und E-Mail anzugeben.
Eine Bestellung, die diese Bedingungen nicht erfüllt, wird storniert. Dem Kunden wird die Stornierung seiner Bestellung per E-Mail mitgeteilt.
8.3. Lieferfristen
Die ADRTRA liefert ab Lager Schweiz. Sofern Waren noch besorgt werden müssen, bemüht sich die ADRTRA, die Bestellungen rasch möglichst auszuführen. Allfällige Lieferfristen werden nur zu Informationszwecken angegeben und gelten als unverbindliche Richtwerte.
Wenn die Lieferung nicht innerhalb der angegebenen Frist ausgeführt werden kann, obliegt es dem Kunden, schriftlich oder per E-Mail um Angabe einer neuen Lieferfrist zu bitten. Die ADRTRA haftet in keinem Fall für die Lieferfristen. Eine Lieferfrist, die von den Erwartungen des Kunden abweicht, kann in keinem Fall als Grund für die Stornierung einer Bestellung angeführt werden. Ab dem Zeitpunkt des Versands der bestellten Artikel ist keine Stornierung der Bestellung möglich.
8.4. Verfolgung der Lieferung
Die ADRTRA verfügt, bei Auslieferung der Produkte durch Kurierdienste zwecks Sendungsverfolgung, über eine Tracking-Nummer. Auf Wunsch wird diese dem Kunden mitgeteilt. Gilt die Ware gemäss Tracking-Nummer (Post oder Kurierdienst) als zugestellt, gilt die Vermutung, dass der Kunde die Artikel erhalten hat.
8.5. Risiken der Lieferung
Der Versand der bestellten Artikel erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die ADRTRA garantiert mit Übergabe der verkauften Hardware (mit dazugehörender Software) beim Transporteur deren Betriebsbereitschaft, soweit der Kunde seinerseits die entsprechenden Vorbereitungen bei sich selbst getroffen hat.
Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen und sichert die entsprechenden Beweise. Für Beanstandungen wegen Verlusts oder Beschädigung usw. auf dem Transport hat sich der Kunde ausschliesslich an den Transporteur zu halten.
Unregelmässigkeiten sind unverzüglich durch Kontrolle der Sendung mit dem Lieferschein bzw. der Rechnung sowie dem bei der Sendungsaufgabe angegebenen Sendungsgewicht festzustellen.
8.6. Gefahrentragung
Die Gefahr geht mit Übergabe der von ADRTRA verkauften Waren an den Transporteur auf den Kunden über.
8.7. Nichtbelieferung
Ist es der ADRTRA ganz oder teilweise unmöglich, die Ware zu liefern, storniert sie die Bestellung und es kommt im Umfange der Stornierung zu keinem Akzept des Kaufvertrages. Der Kunde verpflichtet sich, Teillieferungen anzunehmen.
8.8. Freizeichnungsklausel
Keine der Vertragsparteien kann verantwortlich gemacht werden, wenn der Vertragsabschluss, die Vertragsabwicklung oder die Warenlieferung durch Fälle höherer Gewalt (zum Beispiel Sonnenwinde, Meteoriteneinschläge, Erdbeben, Vulkanausbrüche, extreme Niederschläge, Kriege, bewaffnete Konflikte, Revolutionen, Terrorismus oder Embargos) erschwert oder verunmöglicht werden.
9. Empfang der Ware
Ist die Lieferadresse nicht richtig angegeben oder hat der Kunde das Produkt nicht innerhalb der Fristen vom Transportunternehmen eingefordert, die auf dessen Übergabemitteilung angegeben sind, wird die Ware an den Lieferanten zurückgeschickt. In diesen beiden Fällen kann von der ADRTRA sofort und automatisch ein Verfahren zur Stornierung der Bestellung eingeleitet werden.
Die Stornierung der Bestellung wird mit dem Betrag von CHF 150.00 zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt (dieser Betrag wird bei der Rückerstattung vom Bestellwert abgezogen).
10. Abnahme
Der Kunde muss die Hardware (mit allfälliger Software) sofort nach Ablieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit (Mängelfreiheit) prüfen.
Beanstandungen sind sofort, allerspätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung der Hardware (mit allfälliger Software), anzubringen, andernfalls gilt die gelieferte Ware als funktionstüchtig und genehmigt.
Auf Verlangen des Kunden tritt die ADRTRA eventuelle Ansprüche und Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente (in Kopie) an die Kundschaft ab, ohne hierfür irgendeine Gewähr zu leisten oder selber eine Pflicht zu übernehmen.
Der Kunde trägt die durch eine verspätete Abnahme verursachten Kosten (Lagerung, Versicherung etc.). Der Kunde fällt unverzüglich ab versuchter Lieferung in Verzug. Nach Gewährung einer angemessenen Frist kann die ADRTRA den Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufheben und Schadenersatz mindestens in der Höhe des Wertes der nicht angenommenen Hardware verlangen.
11. Gewährleistung
11.1. Garantie / Umfang der Gewährleistung
Für Mängel, die auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, leistet die ADRTRA dem Kunden Gewähr während einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab erstmaliger Zustellung der Ware (Ausnahme Batterien, da sind es 12 Monate) und / oder bei anderer Ausschilderung 0 resp. 12 Monate. Die ADRTRA gewährleistet, dass die Hardware die im Web-Shop beschriebene Beschaffenheit hat.
Soweit die Beschaffenheit der Hardware im Web-Shop nicht im Einzelnen beschrieben ist, versichert die ADRTRA, dass sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder, falls nach dem Vertrag keine bestimmte Verwendung vorausgesetzt ist, für eine gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die für Hardware (mit allfälliger Software) der gleichen Art üblich ist und vom Kunden erwartet werden darf. ADRTRA hat die angebotenen Produkte für Kunden mit einer mittleren Anwendung von 3 bis 4 Golfrunden pro Woche ausgelegt und verkauft; Kunden, welche 5 oder mehr Golfrunden pro Woche spielen, können allenfalls wegen Überlastung des Materials aus der Gewährleistung durch ADRTRA ausgeschlossen werden.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Hardware bleibt ausser Betracht.
11.2. Ausschluss der Gewährleistung
Für Schäden, die während der Lieferung und nach der Auslieferung durch unsachgemässe Behandlung entstehen, haftet der Kunde. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch Verschleiss, äussere Einflüsse, wie insbesondere höhere Gewalt und Elementarschäden (Blitzschlag, Naturkatastrophen etc.), Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, elektrische Unfälle, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation oder Bedienungsfehler entstehen. Darunter fallen auch ausgebleichte Stellen oder Flächen, defekte Reissverschlüsse, Wasserdichtigkeit, Produkte welche im Wasser waren und Produkte welche mit einem Wasserstrahl behandelt wurden. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne schriftliche Zustimmung der ADRTRA Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
Bei gewerblicher Vermietung der Artikel entfällt jegliche Gewährleistung seitens ADRTRA. Die ADRTRA kann nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, welche durch ein Drittprodukt oder dessen Anwendungen verursacht werden.
Die ADRTRA haftet nicht für Folgeschäden und verspätete Lieferungen. Der Kunde alleine ist verantwortlich für ausreichende Tests des Produkts oder dessen Anwendungen, bevor es im Feld (wie zum Beispiel: Parkplatz, Driving Range, Golfplatz oder andere Umgebungen) eingesetzt wird.
11.3. Dauer und Inhalt der Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und / oder bei anderer Ausschilderung 0 resp. 12 Monate und beginnt mit der Zustellung der gekauften Ware (gemäss Tracking-Nummer bei der Post oder bei einem anderen Kurierdienst). Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. Durch die Garantie wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt. Der Kunde hat die Hardware sofort nach Erhalt zu untersuchen. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der ADRTRA in allen ihm erkennbaren Einzelheiten, soweit möglich insbesondere in reproduzierbarer Form sofort – innert Tagesfrist – zu melden. Der Kunde verliert sein Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit zu berufen, wenn er diese der ADRTRA nicht sofort nach dem Zeitpunkt, indem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich anzeigt und bezeichnet.
11.4. Mängelbeseitigung
Der Kunde retourniert die mängelbehaftete Ware und die ADRTRA hat mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung rasch möglichst zu beginnen, spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Ware mit der Mängelanzeige. Sofern die Ware mit der Mängelrüge und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, der ADRTRA ordnungsgemäss und auf Kosten des Kunden retourniert worden ist, beseitigt ADRTRA den Mangel auf eigene Kosten.
Ergibt eine Überprüfung, dass kein Mangel vorliegt oder dass ein zu behebender Mangel nicht der Gewährleistung unterliegt, so kann die ADRTRA eine Aufwandserstattung von CHF 100.00 (zuzüglich notwendiger Auslagen) verlangen. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) zu. Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt bei der ADRTRA. Die ADRTRA kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung auf eigene Kosten fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang hat der Kunde vor dem Austausch, Programme (einschliesslich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen bzw. selbst auf einen separaten Datenträger sichern, da diese (zum Beispiel bei einer Reparatur) verloren gehen oder beschädigt werden können. Eine Haftung der ADRTRA für Datenverlust und Datenbeschädigung ist ausgeschlossen.
Der Kunde gibt der ADRTRA die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nacherfüllungsarbeiten. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Die ADRTRA haftet für keine Folgeschäden bis zur endgültigen Behebung des Mangels. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung kann die ADRTRA den Vertrag jederzeit rückgängig machen (Rücktritt) oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung). Weitergehende Gewährleistungen übernimmt die ADRTRA nicht.
11.5. Garantieanspruch
Wichtig: Garantieansprüche können ausschliesslich bei dem Vertriebspartner in dem Land geltend gemacht werden, wo die Ware gekauft wurde.
12. Umtausch und Rücksendung sind ausgeschlossen
Die Produkte werden zum Teil auf Bestellung speziell für den Kunden besorgt bzw. produziert und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Die Rücksendung von Neugeräten ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Rücksendung von reduzierter Ware ist ausgeschlossen.
13. Geräterückgabe / Recycling
Die ADRTRA respektiert die Schweizerischen vorgezogenen Recycling-Gebühren (vRG) und alle damit verbundenen gesetzlichen Normen, unter Berücksichtigung der SWICO / SENS.
14. Fehler und Täuschung
Die ADRTRA hat das Recht, eine Transaktion zu annullieren, falls ein Fehler (zum Beispiel ein irrtümlicher Preis) oder eine Täuschung vorliegt.
15. Freiheit von Rechten Dritter
Die ADRTRA versichert, dass nach ihrer Kenntnis die Ware frei von Rechten Dritter ist und ihre vertragsgemässe Nutzung nicht in fremde Schutzrechte eingreift. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
16. Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung der ADRTRA – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur dann ein, wenn der Schaden entweder
- durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist
- auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ADRTRA zurückzuführen ist.
Haftet ADRTRA gemäss Abs. 1 Bst. a für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die ADRTRA bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftungsbeschränkung gemäss Abs. 2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten der ADRTRA verursacht werden, welche nicht zu ihren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. In allen Fällen haftet die ADRTRA nie für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Hardware und die Einsatzmodalitäten auf Seiten des Kunden in keinem Falle den Kaufpreis. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die ADRTRA ebenfalls nur in dem aus Abs. 1 bis 4 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit und im Umfange des Kaufpreises, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorge- und Sicherungsmassnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Die Haftungsbeschränkungen gemäss Abs. 1 bis 6 gelten sinngemäss auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der ADRTRA. Eine eventuelle Haftung der ADRTRA aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes bleibt von Vorgenanntem unberührt.
Sofern durch die Benutzung der Waren, inkl. Demo- und Konsignationswaren, Dritte geschädigt werden und eine gesetzliche Haftung des Kunden vorliegt, ist der Kunde vollumfänglich für den Schaden verantwortlich. Im Weiteren hat der Kunde für Schäden (inkl. Folgeschäden)/Diebstahl, welche er durch unsachgemässen Gebrauch der Waren oder in Verletzung der Nutzungsbestimmungen verursacht, vollumfänglich Ersatz zu leisten. Schäden und Diebstähle sind der ADRTRA unverzüglich zu melden. Andernfalls kann der Kunde später dafür haftbar gemacht werden. Die ADRTRA hat das Recht, den Schaden für beschädigte, verschollene, gestohlene oder entwendete Waren gegenüber dem letzten registrierten Kunden geltend zu machen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen. Der Kunde hat bei einem Schaden/Diebstahl kein Anrecht auf Ersatz von erlittenem Schaden oder der Folgekosten.
Ein Diebstahl ist der ADRTRA innerhalb von 24 Stunden zu melden. Gleichzeitig muss der Kunde bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstatten.
17. Abtretung
Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrage nur mit schriftlicher Einwilligung der ADRTRA abtreten.
18. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten und mit Erlaubnis der Gegenpartei – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
19. Datenschutz
Die ADRTRA verpflichtet sich, mit Kundendaten sorgfältig umzugehen. Informationen werden nur gesammelt, um die Transaktion sicher abzuwickeln. Es werden keine unnötigen Kundendaten gesammelt und keine Kundendaten an Dritte weitergeleitet.
Zu Sicherheitszwecken behält sich die ADRTRA das Recht vor, alle Informationen über den Kunden, über die sie bei einem Geschäftsvorgang verfügt (zum Beispiel die IP-Adresse) abzuspeichern. Die Eingabe von sensitiven Kundendaten (wie zum Beispiel Kreditkarten-Informationen) erfolgt auf verschlüsselten Webseiten (zum Beispiel https://).
20. Steuern und Zölle
Die im Web-Shop ausgewiesenen Preise beinhalten die gesetzliche Schweizer Mehrwertsteuer, Zölle, Lieferkosten und anfallende Einfuhrsteuern sind nicht inklusive und obliegen den gesetzlichen Vorgaben. Bei Lieferungen ins nicht EU Ausland trägt der Kunde beim Import alle nationalen Zölle sowie die lokale Mehrwertsteuer.
21. Vollständigkeit, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Verzicht auf Rechte
Diese Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Verzichtet eine Partei darauf, ein vertragliches Recht im Einzelfall durchzusetzen, so kann dies nicht als genereller Verzicht auf derartige Rechte betrachtet werden.
22. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Bei allfälligen Rechtsfällen gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der ADRTRA. Es kommt in allen Fällen Schweizer Recht zur Anwendung. Das Wiener Kaufrecht wird in allen Fällen wegbedungen.
Importeur: Adrenio GmbH, St. Niklausstrasse 22, CH-8103 Unterengstringen
Verkauf: at-hena Golf Center, Bernstrasse 82, CH-8953 Dietikon
www.at-hena.ch
shop@at-hena.ch
Stand: September 2021